Zusammenfassung der Bestimmungen über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES (EU) Nr 1177/2010 - Auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 10. September 2013 auf die Bestimmung Direktor des maritimen Büro verantwortlich für die Bearbeitung von Beschwerden über Verstöße gegen die Rechte von Reisenden im Seeverkehr (Journal . U. 2013. 1073) Direktor der Schifffahrtsbehörde befugt, Beschwerden über Verstöße gegen die Rechte der Passagiere im See- prüfen, ist der Direktor des Maritime Büro in Gdynia und Direktor des Maritime Büro in Szczecin. Direktor des Maritime Büro in Szczecin zuständig ist, Beschwerden von den räumlichen Geltungsbereich des Direktors des Maritime Büro in Slupsk zu hören.